Verordnung von Brillen und Kontaktlinsen: Was ist neu?
Um eine Verordnung für Brillen oder Kontaktlinsen zu bekommen, so dass sie mit der Krankenkasse verrechnet werden können, war früher eine augenärztliche Untersuchung notwendig.
Mit Anfang letzten Jahres trat ein neuer Gesamtvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Kraft – dieser ermöglicht es mittlerweile auch Optikbetrieben, eigenständig Verordnungen für Sehbehelfe auszustellen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die Ausstellung darf ausschließlich durch Augenoptikermeister:innen, Kontaktlinsenoptikermeister:innen bzw. Optometrist:innen erfolgen.
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Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Sonderanfertigungen – diese müssen weiterhin augenärztlich verordnet werden.
Warum die neue Regelung?
Der Entschluss, dass neben Augenärzt:innen nun auch Augenoptikermeister:innen, Kontaktlinsenoptikermeister:innen bzw. Optometrist:innen Verordnungen für Sehbehelfe ausstellen dürfen, basiert auf der fundierten Ausbildung dieser Berufsklassen, die quasi die „Champions-League“ der Augenoptik bilden.
Sie verfügen nicht nur über umfangreiches Wissen rund um die Physiologie und Anatomie unseres Sehorgans, sondern auch über weitläufige Erfahrung hinsichtlich technischer Aspekte und der individuellen Anpassung sowie Handhabung und Pflege von Sehhilfen aller Art.
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Wenn du eine Brille oder Kontaktlinsen benötigst, profitierst du vom neuen Verordnungsrecht vor allem dadurch, dass du deine Sehhilfe schneller bekommst.
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Sprich, du kannst nun angefangen vom Sehtest bis hin zur Auswahl deiner Brille bzw. deiner Kontaktlinsen alles gleich direkt bei deinem Optikbetrieb erledigen.
ABER: Auf ärztliche Kontrollen deiner Augen solltest du trotzdem auf keinen Fall verzichten – warum, erfährst du im nächsten Punkt.
Warum trotzdem regelmäßig zum Augenarzt?
Viele denken sich: So lange ich gut sehe, ist ein Augenarztbesuch hinfällig. Eine ärztliche Untersuchung der Augen sollte man aber nicht am guten Sehen festmachen.
- Denn: Bestimmte Krankheiten oder Risikofaktoren – z. B. erhöhter Augeninnendruck – machen sich oft über Jahre nicht bemerkbar.
- Wer erst zum Arzt geht, wenn Sehprobleme auftreten, ist die Krankheit im schlimmsten Fall bereits weit fortgeschritten und kann nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt therapiert werden.